Jahreshauptversammlung mit Wahlen und Energieberatung
Veröffentlicht: März 2023
Die komplette Neuwahl des Vorstands, die Energiewende und diverse Stadtteilfragen standen im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung 2023.
Die RVDU-Vorsitzende Luzia Busemann begrüßte in der Turnhalle des TuS Nord 42 Mitglieder und 7 Gäste, darunter den Ratsherren Peter Rasp (SPD) und die neue Leiterin der Bezirksverwaltungsstelle 6, Luisa Krechel.
Anfangs erhoben sich alle Anwesenden zum Andenken an die verstorbenen Mitglieder Ernst Hild, Alfred Klemm und Hubert Zerhusen. Gewürdigt wurde auch das große Stadtteil-Engagement des früheren Leiters der Bezirksverwaltungsstelle 6, Rolf Hagelüken, der nach schwerer Krankheit im Februar im Alter von 57 Jahren verstorben ist.
Bei der Neubesetzung des Vorstandes gab es einige Veränderungen. Sie versprechen einerseits Kontinuität, andererseits aber auch neue Impulse für die Arbeit des RVDU.
Weitere Details zur Jahreshauptversammlung hier im Protokoll
Das Foto zeigt den neu gewählten Vorstand (von links): Manfred Busemann (1. Schriftführer), Michael Schiefke (Beisitzer), Annette Kämpfer (1. Kassiererin), Joachim Wohland (2.Vorsitzender), Luzia Busemann (1. Vorsitzende), Stefan Ebling (Beisitzer), Julia Wohland (2. Kassiererin), Björn Bähren (Beisitzer), Karin Unger (2. Schriftführerin). In Abwesenheit wiedergewählt wurden die Beisitzer Manfred Hövel und Andreas Weyl.
Nach 30 Jahren Abschied aus dem Vorstand
Verabschiedet wurde nach 30 Jahren Vorstandsarbeit RVDU-Ehrenmitglied Christa Stichel. Anfangs ging sie als Kassiererin noch von Haus zu Haus und sammelte die Mitgliedsbeiträge ein. Ab 2000 führte sie als 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem inzwischen verstorbenen 1. Vorsitzenden Peter Grümmer den Verein. Als dieser abtrat, rückte sie für ihn für zwei Jahre in dieses Amt nach.
Nach der Wahl von Luzia Busemann 2016 wurde sie wieder 2. Vorsitzende bis sie 2021 auf eigenen Wunsch den geschäftsführenden Vorstand verließ. Danach wurde sie zum Ehrenmitglied ernannt. Luzia Busemann in ihrer Dankesrede: „Du bliebst dem Vorstand bis heute als Beisitzerin treu und fungiertest weiter als unsere Blumenfee für Ehejubiläen und besondere Geburtstage und trugst zuverlässig RVDU-Post aus.“
So bleibe dem gesamten Vorstand nur, Christa Stichel „Dank zu sagen, großen Dank“ für ihre Verbundenheit mit den Unterrathern und für das unermüdliche Engagement für den RVDU: „Wir wünschen dir für die Zukunft alles, alles Gute – wir werden einander sicher verbunden bleiben!“
Ein Blumenstrauß für Christa Stichel – überreicht von der 1. Vorsitzenden Luzia Busemann und dem 2. Vorsitzenden Joachim Wohland
Energiesparen fängt im Keller an
Das Thema Energiewende ist allgegenwärtig. Demonstrationen, Aktivisten, die sich am Boden festkleben, Russlands zugedrehter Gashahn oder Sparaufrufe und Energiepreisbremsen der Bundesregierung – was ist zu tun?
Stefan Potratz (auf dem Foto links), der für unseren Kehrbezirk bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, und sein Mitarbeiter Florian Meyer gaben bei einer Powerpoint-Präsentation auf der Jahreshauptversammlung spannende Informationen und wichtige Tipps.
So wissen die beiden Schornsteinfeger aus vielen Einsätzen und Messungen vor Ort, dass manchmal schon viel Energie im Keller vergeudet wird. So lassen Hausbesitzer die Fenster offen, damit die Heizung „Luft“ bekommt, haben aber die Rohre nicht gedämmt. Die kalte Winterluft schluckt dann jede Menge Wärme. Andere haben zwar moderne Heizungsanlagen, aber die Steuerung ist falsch eingestellt oder die Umwälzpumpen entpuppen sich als Energiefresser. Viele Anlagen seien inzwischen aber auch optimal eingestellt und gedämmt.
Potratz und Meyer machten deutlich, dass der Schornsteinfegermeister unter anderem auch als Gebäude-Energieberater seine Dienste anbietet. Er beantwortet Fragen etwa zur EnSimiMaV (Energieversorgungssicherungs- Maßnahmen Verordnung), zur Heizungsregelung- und Hydraulik, zu Pumpen und Rohrleitungsdämmung etwa in unbeheizten Räumen. Gerne dürfe man sie auch bei den offiziellen Einsätzen als Bezirksschornsteinfeger auf das Thema ansprechen und nach Kosten fragen.
Beide nahmen Stellung zum aktuell heiß diskutierten Gasheizungsverbot oder der „Wunderwaffe Wärmepumpe“. Beeindruckend ein Schaubild über die Energieverluste des Hauses: Wände Fenster und Dach bringen es hier zusammen allein auf 55 Prozent und mehr. Energie fließt auch über den Schornstein und sogar in den Boden ab. Hier stecke in der Gebäudesanierung ein wichtiges Spar-Potenzial.
Fazit des Vortrags: „Die meiste Energie spart man, indem sie nicht verbraucht wird.“
Potratz empfahl sich in diesem Zusammenhang als ein fachkundiger Berater. Weitere Details, sein Dienstleistungsangebot und Kontaktdaten auf der Website https://www.schornsteinfeger-potratz.de
Neuer Name für RVDU
Der RVDU passt seine Satzung den aktuellen Anforderungen an und nennt sich in Zukunft „Rheinischer Heimstätten-Verein Düsseldorf-Unterrath e.V.“ Das beschloss die Mitgliederversammlung am 28. August 2022. Jetzt muss noch das Amtsgericht zustimmen.
Das Reichsheimstättengesetz von 1920, auf dessen Basis sich 1927 der RVDU gründete, sollte das Wohnbedürfnis von Soldaten des 1. Weltkrieges, Kriegsgeschädigten, Witwen, kinderreichen Familien, Arbeitern und “kleineren“ Angestellten mit einem Einfamilienhaus und Nutzgarten befriedigen. Das Eigentum genoss einen besonderen Schutz. 1993 wurde das Gesetz aufgehoben.
Sozialer Zweck des Vereins
bleibt unverändert
„Der Verein will auch junge Familien und Mitglieder aus der Umgebung und anderen Stadtteilen repräsentieren. Und der Name Reich ist nicht mehr zeitgemäß. Daher haben wir die Namensänderung vorgeschlagen“, so die RVDU-Vorsitzende Luzia Busemann (Foto rechts) auf der Jahreshauptversammlung. Der soziale Zweck des Vereins sei nicht verändert, sondern den aktuellen Erfordernissen angepasst und in der Satzung zeitgemäß formuliert worden.
Zum Protokoll der Jahreshauptversammlung
Mitglieder-Gespräche mit
Gästen aus der Politik
Mit 68 stimmberechtigten Mitgliedern war die Jahreshauptversammlung am 28. August 2022 in der Turnhalle des TuS-Nord beschlussfähig. Als Gäste aus der Politik waren anwesend: Bezirksbürgermeisterin Birgit Schentek (CDU), Ratsherr Dirk Peter Sültenfuß und seine Frau Christa Sültenfuß (beide CDU) von der Bezirksvertretung 6 sowie Ratsherr und Vereinsmitglied Peter Rasp (SPD). Sie erklärten sich unter anderem bereit, beim Thema „Parken in Unterrath“ gemeinsam mit dem RVDU und den Bürgern nach Lösungen zu suchen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung zeigten sie in persönlichen Gesprächen ein offenes Ohr für die Anliegen der Unterrather. Mehr zum Thema Parken.
Gut besucht war die RVDU-Jahreshauptversammlung in der Turnhalle des TuS-Nord.
Der Vorstand des RVDU (von links): Annette Kämpfer (2. Kassiererin), Andreas Weyl (Beisitzer), Manfred Busemann (1. Schriftführer), Joachim Wohland (2. Vorsitzender), Luzia Busemann (1. Vorsitzende), Michael Schiefke (Beisitzer), Karin Unger (2. Schriftführerin), Christa Stichel (Beisitzerin), Manfred Hövel (Beisitzer). Aus Termingründen konnten Julia Wohland (1. Kassiererin) und Stefan Ebling (Beisitzer) an der Jahreshauptversammlung nicht teilnehmen.
Als Vertreter der Poltik im Stadtteil nahmen als Gäste an der Jahreshauptversammlung teil: Ratsherr Peter Rasp (links), Bezirksbürgermeisterin Birgit Schentek (rechts) sowie (links von ihr in der gleichen Reihe) Ratsherr Dirk Peter Sültenfuß und seine Frau Christa Sültenfuß (beide Bezirksvertretung 6). Fotos: Hans-Dieter Budde
Spielend Unterrath entdecken
Gemeinsam spielen, Spaß haben und auf Entdeckungstouren gehen: „Schnipsel-Jagd Unterrath“ ist das erste Memo-Spiel, bei dem Handy, Tablet & Co. das gemeinsame Erlebnis für Groß und Klein verstärken. RVDU-Mitglieder können es zum Vorzugspreis (15 € statt 19,95 €) reservieren.
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Die 64 Spielkarten zeigen „Schnipsel“ (daher der Name) von Fotos aus Unterrath. Die Motive aus den Bereichen Natur, Brauchtum, Feste, Kunst, Sport, Nachbar Flughafen oder Verkehr sind markant, typisch und von hohem Wiedererkennungswert. Kleine QR-Codes neben jedem Bild öffnen übers Handy Internet-Seiten mit aktuellen Bildinfos, weiteren Fotos und GPS-Koordinaten für Outdoor-Aktivitäten. Beim Klick auf die Beispiel-Bilder rechts öffnen sich die dazugehörigen Infos.
Dreifacher Spielspaß
„Schnipsel-Jagd Unterrath“ ist ein interaktives Spiel mit dreifachem Spaßfaktor für Familien, Freunde und Gruppen!
1. „Pärchenkarten“ finden: Die knifflige Suche nach zwei Spielkarten mit demselben Motiv. Wie bei Memotry und anderen klassischen Doppelkarten-Spielen werden alle 64 Karten verdeckt aufgelegt. Wer die meisten „Pärchen“ findett, ist Sieger.
2. „Heimatkunde“: Die QR-Codes öffnen Internetseiten mit verblüffenden, lehrreichen, unterhaltsamen, überraschenden und aktuellen Infos zu den Bildern und bieten so spannende „Heimatkunde“ für Ureinwohner, Zugereiste und Gäste.
3. „Geocaching“: GPS-Koordinaten lotsen zu Foto-Standorten. Sie eignen sich auch für „Schnitzeljagden“, elektronische Schatzsuche oder Abenteuer- und Erkundungstouren im Stadtteil. Ein tolles Freiluft-Erlebnis für Familien und Gruppen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu Fuß, per Rad oder Scooter.
Rabat für RVDU-Mitglieder
RVDU-Mitglieder können das Spiel unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch bei der Vorsitzenden Luzia Busemann (0211/414306) zum Sonderpreis von 15,00 € reservieren.
(Das Sonderpreis-Kontingent ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.)
Auch Spiele zum Normalpreise von 20,00 € können beim RVDU bestellt werden.
Bezahlung und Abholung erfolgen bei Luzia Busemann, An der Golzheimer Heide 15.
Das Spiel entstand mit Untersstützung des RVDU.
Unser Mitglied Kurt Mohren entwarf die lustige Grafik für den Deckel.
Spielerfinder und Mitglied Hans-Dieter Budde hat auch die meisten Inhalte unserer Website gestaltet.Weitere Infos zu "Schnipsel-Jagd" finden Sie auf seiner Website unter HaDiBu.de
Flugsicherung
Hoch über den Dächern von Unterrath sichern die Fluglotsen den Luftverkehr von Maschinen, die in Düsseldorf starten und landen oder national und international unterwegs sind. Der Flughafenkontrollturm an der Tower-Straße ist mit 85 Metern Höhe nicht nur das höchste Bauwerk im Stadtteil, sondern auch der höchste Kontrollturm Deutschlands. Er wurde 2002 erbaut und wird von der Deutschen Flugsicherung betrieben. Eine Besonderheit ist die Towerkanzel auf Ebene 10. Die auskragende Konstruktion scheint teilweise frei zu schweben.
Grundsteuer - von Grund auf neu
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt, muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung („Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“) abgeben. Betroffene sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Ein Überschreiten der Frist kann Sanktionen nach sich ziehen.
Denn die erforderlichen Daten sind nicht immer zur Hand und müssen mehr oder weniger mühsam zusammengetragen werden. Zudem müssen die Daten per Computer über ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) an das Finanzamt übermittelt werden. Wer also noch kein Benutzerkonto bei Elster hat, sollte sich rechtzeitig auf ELSTER registrieren. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich
Der RVDU kann und darf keine Rechtsberatung anbieten. Darum sagt Ihnen die Vorsitzende Luzia Busemann, worum es geht und worauf es bei der neuen Grundsteuerregelung ab 1. Januar 2025 in NRW ankommt:
Wofür und an wen muss die Grundsteuer bezahlt werden?
Die Grundsteuer ist eine so genannte Real- und Objektsteuer. Damit wird das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert. Dabei wird unterschieden zwischen
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke.Die Grundsteer B
betrifft also alle Eigenheimbesitzer.
Die Grundsteuer muss an die Gemeinde gezahlt werden.Sie wird in Düsseldorf pro Kalenderjahr festgesetzt und in der Regel vierteljährlich zu den festen Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig. Abweichungen sind auf Antrag möglich.
Warum gibt es eine Neuregelung der Grundsteuer?
Bisher war der Einheitswert aus dem Jahr 1964 (manchmal auch aus dem Jahr 1935) Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Modell für verfassungswidrig erklärt.
Bei der Reform folgt NRW dem Bundesrecht. Andere Bundesländer weichen davon ab.
Was will das Finanzamz jetzt wissen?
Die Finanzämter müssen nun im ersten Schritt anstelle des bisherigen “Einheitswertes“ einen „Grundsteuerwert“ für jeden Grundstückseigentümer festsetzen. Hier einige der Fragen des Finanzamtes, die mit Stand 1.1.2022 beantwortet werden müssen:
- Angaben aus den bisherigen Einheitswert-Bescheiden.
- Baujahr, Größe und Nutzung des Grundstücks, Sanierungen, Wohn- bzw. Nutzflächen (evtl. auch Pläne der Architekten.)
- Details zum Grundbuchblatt mit Flur und Flurnummer. (Ein Grundbuchauszug kostet ab 10 € Gebühren. Man sollte sich möglichst früh an das Grundbuchamt (Amtsgericht) wenden, einen Notar oder einen Online-Service mit der Beschaffung beauftragen, da mit großer Nachfrage und längeren Wartezeiten zu rechnen ist.)
- Den Bodenrichtwert.Er kann kostenlos online bei den Informationssystemen für Bodenrichtwerte (BORIS.nrw.de) recherchiert werden. Klicken Sie hier.
Wie geht es weiter?
Ab Mai 2022 erhalten Grundbesitzer von der Finanzverwaltung ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung bereits vorliegen. Diese können bei der Erstellung der Grundsteuererklärung genutzt werden. Falls frühere Steuerbescheide nicht mehr vorliegen fragen Sie Ihr Finanzamt. Es wird eine Hotline eingerichtet..
Auf der Grundlage aller Angaben soll die Mehrzahl der neuen Bescheide des Grundsteuerwertes bis Ende 2023 versendet werden.
Wie wird die „neue“ Grundsteuer berechnet?
Die Formel lautet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
- Den Grundsteuerwert ermittelt – wie oben beschrieben – das Finanzamt.
- Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Nutzung des Grundstücks.
- Der Hebesatz wird von der zuständigen Gemeinde beschlossen.
Die Gemeinden entscheiden erfahrungsgemäß erst gegen Ende eines Jahres über die Hebesätze für das folgende Jahr. Darum ist die Höhe der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 derzeit nicht vorherzusagen. Erst Ende 2024 wird sich zeigen, ob sie gleich hoch bleibt oder steigt. Mit einer Minderung ist wohl kaum zu rechnen.
In Zukunft wird der Grundsteuerwert alle 7 Jahre neu festgesetzt. Der nächste Termin ist 2029.
Wo gibt es weitere Informationen?
Hier eine Auswahl von Seiten, auf denen Sie kostenlose Informationen zum Thema Grundsteuer erhalten:
- Finanzministerium NRW Klicken Sie hier
- Stadt Düsseldorf Klicken Sie hier
- Verband Wohneigentum Klicken Sie hier
Bei Detailfragen und und insbesondere bei Einsprüchen gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuerbescheikann es ratsam sein, einen Experten (z. B. Steuerberater, Fachanwalt) hinzuzuziehen.