RVDU

Letzte Aktualisierung: 4. November 2024

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"Respektiere die Straße (und damit sind auch Bürgersteige und Radwege gemeint) Parke mit Vorsicht" steht auf diesem E-Scooter, der mitten auf einem Gehweg abgestellt wurde. Versteht der Nutzer kein Englisch oder ist er einfach nur rücksichtslos wie viele andere auch?

Im Unterrather Roller-Chaos haben der RVDU und sechs weitere Unterrather Vereine die Notbremse gezogen. In einem Bürgerantrag gem. §24 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW fordern sie „die sofortige Beendigung des Free-Floating-System in Unterrath“ – also ein Verbot für das Abstellen von Leih-E-Scootern, Leih-E-Bikes und Leih-Elektrorollern außerhalb fester Stationen.

Seit zwei Jahren bemühen sich der RVDU und andere Bürgervereine bei der Bezirksvertretung, beim Oberbürgermeister und beim Verkehrsdezernenten um Regelungen zur Behebung des Roller-Chaos in Unterrath. Vergeblich. Jetzt sollen 5 Mini-Stationen am Anfang und am Ende der Kalkumer Straße eingerichtet werden. Nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein, meint der RVDU.

Inhaltsverzeichnis (Die Fotos von Hans-Dieter Budde stellen Situationen dar, die inzwischen
                                              in vielen Stadtteilen außerhalb der City „normal“ sind. Keine dieser
                                              Aufnahmen wurde gestellt oder manipuliert.)

 Wie funktioniert das Free-Floating-System?

028 ScooterSeit 2019 können E-Scooter, Leihroller und Mieträder in Düsseldorf im öffentlichen Straßenraum gemietet und nach dem so genannten Freefloating-System („frei schwebend“ – also nicht an einer bestimmten Station) abgestellt werden. Die Gesamtflotte allein dieser „Kleinkraftfahrzeuge“ beträgt nach einer Mitteilung des Presseamts der Stadt 8.400 Fahrzeuge (Stand: Februar 2023), die, Zitat: „oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt“ werden - etwa so rücksichtslos  wie auf dem Foto.

In der Innenstadt wurde inzwischen ein dichtes Netz von über 100 „Sharingstation“ eingerichtet. Auch im Bereich Münsterstraße in Rath gibt es seit einigen Wochen sieben Sharing- und Mobilitätsstationen.

Für Unterrath ist vorerst keine Station in Planung.         Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Welche Folgen hat das in Unterrath?

Hunderte wahllos abgestellter Leih-Gefährte verengen Bürgersteige, blockieren Radwege, liegen auf Bürgersteigen und am Straßenrand oder verschandeln Grünanlagen. Sie behindern und gefährden vor allem Radfahrer und Fußgänger. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte, Kinder auf Rädern, die auf Gehwegen fahren müssen, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator.
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Kein Einzelfall: Rücksichtslos abgestellte E-Scooter blockieren Zugänge zu Straßenbahn- und U-Bahn-Stationen und die dort zum Schutz der Behinderten angebrachten taktilen Blindenleitsysteme.

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Wer haftet bei Unfällen?

Obwohl die E-Scooter Versicherungskennzeichen haben müssen, haben Unfall-Betroffene kaum eine Chance auf Schadenersatz. Oftmals ist der Verursacher nicht zu ermitteln, da die Vermieter nur unzureichende Daten haben oder weitergeben.

024 ScooterAußerdem wird in § 8 StVO die Halterhaftung für Kraftfahrzeuge, die „auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren“ ausgeschlossen. Dazu gehören E-Scooter.  Nach aktueller Gesetzeslage muss der Geschädigte erstens den verantwortlichen Fahrer identifizieren und zweitens diesem ein konkretes Verschulden nachweisen. In vielen Fällen wird ihm das jedoch nicht gelingen. Er muss also selbst für seinen Schaden aufkommen. 

Zum Beispiel dann, wenn jemand über diese Scooter stolpert, die quer auf dem Bürgersteig liegen.         Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

Was haben Unterrather Vereine bisher unternommen?

In mehreren Schreiben an Stadt und Verwaltung weisen sie seit zwei Jahren auf Missstände hin und fordern Ordnungsmaßnahmen – zuletzt im März 2024. Im Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Bezirksbürgermeisterin Birgit Schentek sowie den  Verkehrsdezernent und CMD-Aufsichtsratsvorsitzenden Jochen Kral fordern acht Bürger-, Heimat-, Siedler- und Unternehmervereine konkret ein Netz mit 12 Leihstationen, eine bessere Überwachung und eine „App“, damit Bürger falsch abgestellte Leih-Fahrzeuge einfach melden können.

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Im Umfeld von Bus- und Straßenbahnhaltestellen und am Unterrather S-Bahnhof konzentrieren sich oft die Abstellplätze von Leihfahrzeugen. 

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So reagieren Stadtverwaltung und Politik.

Erst nach ca. eineinhalb Monaten und Nachfrage antwortete Verkehrsdezernent Jochen Kral mit bekannten Fakten und Verweisen auf das breite Stationsnetzwerk in der City. Zu Unterrath heißt es konkret nur:

„Der Stadtbezirk 6 befindet sich nicht in der Bedarfszone für eine flächendeckende Erweiterung der bestehenden Parkverbotszone des Sharing-Gebiets A.“ 
(Anmerkung: Gemeint ist die Erweiterung des City-Stations-Netzwerks von zurzeit über 100 Sharingstationen auf Abstellverboten in Unterrath, aber auch Lichtenbroich, Mörsenbroich und Rath.)

„Die Verwaltung wird die von Ihnen vorgeschlagenen zwölf Standorte für Sharing- und Mobilitätsstationen im Stadtbezirk 6 prüfen.“

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Rund um den Eingang zum Kinderspielplatz an der oberen Kalkumer Straße parken oft ein Dutzend und mehr Leih-Scooter und Leih-Fahrräder weil hier Verbotszonen für das "Free-Floating-System" beginnen. Da die Fahrzeuge leicht umfallen können, gefährden sie Kinder in besonderem Maß.

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Die Reaktion der Vereine auf die Antwort der Stadt

Die Antwort der Vereine, unterstützt von Norbert Zielonka vom Sozialverband VdK Düsseldorf und Mitglied des Behindertenrates der Stadt, zieht folgendes Fazit:

Aus unserer Sicht ist die Stadt Düsseldorf nicht gewillt, kurzfristig im Sinne aller Bürger die notwendige Konsequenz aus diesen Erkenntnissen zu ziehen. Und die kann nur lauten:

Überall dort, wo Maßnahmen wie im Sharing-Gebiets A nicht umgesetzt sind, muss das Free-Floating-System für Leih-E-Scooter, Leih-E-Bikes und Leih-Elektroroller sofort beendet werden.

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Der Bürgerantrag

Weil auch vier Monate nach diesem Schreiben keine Antwort der Stadt kam, haben der RVDU und sechs weitere Unterrather Vereine in einem Bürgerantrag gem. §24 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW bei der Bezirksvertretung eingereicht.

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Die Bezirksverwaltungsstelle hat inzwischen mitgeteilt, dass die Zuständigkeit für den Bürgerantrag erst geklärt werden müsse. Außerdem sei für die Novembersitzung der Bezirksvertretung 6 eine Liste mit Sharingstationen für den Stadtbezirks 6 angekündigt worden, zu dem Unterrath gehört. Deshalb sei der Antrag zunächst zurückgestellt worden.

Der RVDU und die anderen Vereine beraten zurzeit über das weitere Vorgehen.

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Hier sollen die Sharing-Stationen an der Kalkumer Straße entstehen.

Am Anfang und Ende der rund einen Kilometer langen Kalkumer Straße sollen fünf Sharingstationen (rote Marker) eingerichtet werden. Das sind sieben bis zehn Meter lange Flächen, auf denen E-Scooter, E-Roller, E-Fahrräder und Fahrräder ausgeliehen werden können. Nach Gebrauch müssen sie dort wieder abgestellt werden. Laut Angaben der Stadt wird technisch überprüft, ob sie auch wirklich dort stehen und nicht auf den rot markierten Parkverbotszonen. Sonst könne der Ausleihvorgang nicht beendet werden. Das heißt: Die Kosten laufen weiter, auch wenn das Fahrzeug steht.

Die Größe der Sharingstationen umfasst in der Regel sieben und bei einem erhöhten Bedarf bis zu zehn Meter Länge.

Standorte1 An der Piwipp/ Ecke Ulmenstraße: Neben der Litfaßsäule am früheren Toom-Grundstück. Da im Zusammenhang mit dem Neubau von Rewe und dem Hallenbad die gesamte Kreuzung umgebaut wird, handelt es sich laut Stadt um eine „temporäre Einrichtung“.

2 Kalkumer Straße/ Ecke Bielefelder Straße: Fläche neben dem Radweg östliche Kalkumer Straße vor dem Haus Nr. 28.

3 Kalkumer Straße/ Ecke Breisacher Straße: Vor dem früheren „Grill“ wird ein PKW-Parkplatz umgewidmet.

4 Kalkumer Straße/ Ecke Auf den Geisten:  Die  Freifläche südlich der Einmündung wird teilweise genutzt und entsprechend markiert.

5 Eckenerstraße: Auf der gepflasterten Freifläche zwischen Bücherei und Eckenerstraße neben der Grünfläche wird ein Abstellplatz markiert.

In der Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung 6 heißt es, die Einrichtung der stationären Abstellflächen solle „im Rahmen eines Sofortprogramms“ umgsesetzt werden. Und weiter: „Die Maßnahme dient dazu, die Ordnung des Stadtbildes gezielt zu verbessern sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem eine Beeinträchtigung von Fußgängern durch nicht sachgerecht abgestellte Sharing-Fahrzeuge auf Bürgersteigen verhindert wird.“

Das betrifft aber nur die rot markierten Flächen entlang der Kalkumer Straße und etwas darüber hinaus in Kreuzungsbereichen am nördlichen und südlichen Ende.

Außerhalb davon gilt in Unterrath weiter das Free-Floating-System.

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Weitere Informationen und Fotos im RVDU-Archiv

Hier noch einige Fotos von besonders rücksichtlosem Parkverhalten. 021 ScooterMitten in der Einfahrtbucht der Bushaltestelle Meisenweg.

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Vor einem Fußgänger-Überweg.

025 ScooterMitten auf dem Radweg neben der oberen Kalkumer Straße.

027 ScooterHinter den Fahrradständern am Flughafenbahnhof.

Weitere Informationen und Fotos in diesem Beitrag im RVDU-Archiv

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