Mit dem Reichheimstättengesetz wurde nicht nur Wohnraum geschaffen, Grund, Boden und Wohnhaus wurden auch vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation oder Verschuldung des Eigentümers sollte so die Heimstatt als Hort der Familie erhalten bleiben.
Inhaltsverzeichnis:
1. Das Gesetz
2. Baugebiet Düsseldorf-Unterrath
3. Ausstattung der Häuser
4. Gründung des RVDU
5. Entwicklung nach 1945
Das Reichsheimstättengesetz von 1920 sollte das Wohnbedürfnis von Soldaten des 1. Weltkrieges, Kriegsgeschädigten, Witwen, kinderreichen Familien, Arbeitern und “kleineren“ Angestellten mit einem Einfamilienhaus und Nutzgarten befriedigen. Es wurde am 10. Mai 1920 erlassen, in den folgenden Jahren mehrfach geändert und am 25.November 1937 in einer neuen Fassung verkündet und 1993 aufgehoben. Zum Seitenanfang
2. Baugebiet Düsseldorf-Unterrath
Die Stadt Düsseldorf stellte dafür die „Streusandbüchse“ Golzheimer Heide zur Verfügung. Es entstanden gemütliche kleine Häuser, die Heimeligkeit ausstrahlen..
Auf dem historischen Foto zu sehen ist im Vordergrund die Kreuzung Kalkumer Str./Thewissenweg/ An der Piwipp, im Hintergrund das Flughafengelände. Der Airport wurde - wie die Reichsheimstätten-Siedlung - 1927 eröffnet. Zum Seitenanfang
Ursprünglich befanden sich unten in den Häusern ein kleines Wohnzimmer und die Küche, die einen Ausgang zum Garten hatte. Im Dachgeschoss waren das Elternschlafzimmer und ein oder zwei kleine Kinderzimmer, nach heutigem Recht Kammern ( kleiner als 12 m²).
Zusätzlich zu Haus und Grund bekamen die Heimstätter beim Erwerb ihrer Heimstätte:
1 Apfelbaum
1 Birnenbaum
1 Kirschbaum
1 Pflaumenbaum
1 Schaufel
1 Spaten
1 Forke
1 Schubkarren
und ein Schwein. Zum Seitenanfang
1927 wurden die ersten Häuser bezogen. Noch im selben Jahr schlossen sich die Siedler zum „Reichsheimstättenverein Düsseldorf-Unterrath“ zusammen. Zum Seitenanfang
Nach dem 2. Weltkrieg hatten die aus dem Reichsheimstättenfond gewährten Hypothekendarlehen den Vorteil, dass sie zwar auf DM umgestellt, aber nicht aufgewertet wurden. Die Annuitäten waren weiter in der Höhe und auf Grundlage des Kapitals fällig, das in Reichsmark gewährt worden war. Sie betrugen daher nur wenige Mark.
Zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten wurde das Gesetz am 17. Juni 1993 aufgehoben
Heute sind die meisten Häuser nach hinten und seitwärts so ausgebaut, dass man nur mit einiger Phantasie die ursprüngliche Bauform erkennen kann. Aber sie strahlen immer noch Heimeligkeit aus. Zum Seitenanfang