Viele Töpfe voller Fördermittel
Aktualisiert März 2024
Zur Steigerung der Energieeffizienz, für Energieeinsparung oder den Ausbau von erneuerbaren Energien hat die Stadt Düsseldorf ein breit gefächertes Förderpaket aufgelegt. Welche Möglichkeiten es gibt und wie sie genutzt werden können, erklärten Heribert Rubarth und sein Team vom „Klimamobil“ bei einer Veranstaltung des RVDU.
Die Grafik zeigt Bereiche rund ums Haus, für deren energetische Sanierung Fördermittel bereitstehen.
Unter dem Titel „Das Gebäudeenergiegesetz und die Förderlandschaft – von Wärmepumpe über Fenster und Dach bis Photovoltaik“ gab Rubarth in seinem mit Bildern und Grafiken angereicherten Vortrag zahlreiche Fachinformationen und hilfreiche Tipps. RVDU-Mitglieder können die Präsentation downloaden.
Ein Förderprogramm der Stadt wurde erstmals 2008 aufgelegt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und beim Förderumfang erweitert. Immerhin besteht in Düsseldorf Investitionsbedarf an rund 55.000 Wohnungen, wenn Düsseldorf bis 2035 klimaneutral werden will. Die aktuelle Richtlinie gilt für Maßnahmen in Wohngebäuden, Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Gewerbeimmobilien von Kleinst- und Kleinunternehmen. Das Besondere: Es können mehrere Förderprogramme gleichzeitig beantragt werden, denn in den meisten Fällen ist zusätzlich eine Förderung durch den Bund (BEG) oder vom Land NRW (progres.nrw) möglich.
Über Details und Ansprechpartner informiert die Stadt Düsseldorf auf dieser Website. Und sie macht darauf auch klar, dass Antragsteller Geduld brauchen: „Aufgrund des großen Erfolgs des Förderprogramms kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.“
Für Fragen zum Förderprogramm informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes per Telefon unter 0211 - 89 21015, oder über die E-Mail.
Der RVDU hat jetzt eine eigene Bank
Nicht auf irgendeiner Bank, sondern für eine eigene Bank hat der RVDU Geld angelegt. Sie bietet eine Rastmöglichkeit für Spaziergängerinnen und Spaziergänger am Grünzug zwischen Golzheimer Heide und Kalkumer Straße.
Je nach Tages- und Jahreszeit wird sie zum Platz in der Sonne oder zum Erholungsort im wohltuenden Schatten. Armlehnen an beiden Seiten machen das Aufstehen gerade auch für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen komfortabler.
Die RVDU-Vorsitzende Luzia Busemann und Ehemann Manfred auf der neuen Bank mit einem Foto der Spenderplakette an der Rückenlehne. Dahinter RVDU-Mitglied Ute Mohren
Man kennt und schätzt sie: Sitzbänke in Parks und Grünanlagen, die unterwegs die Möglichkeit zu einer kurzen Erholung an beschaulichen Orten bieten. Die RVDU-Bank steht am rund 250 Meter langen Grünzug vor einer großen Wiesenfläche, die von Bäumen und Büschen begrenzt ist. In die Rückenlehne eingelassen ist ein kleines Schild, das den RVDU als Spender ausweist. Das Scannen des QR-Codes führt auf unsere Website. Einziger Wermutstropfen: Es fehlt ein Papierkorb. Aber dafür setzt sich der Vorstand derzeit ein.
Alle Unterratherinnen und Unterrather sind eingeladen, diese Bank zu einem persönlichen Lieblingsplatz und Treffpunkt für nette Nachbarschafts-Gespräche zu machen. Denn das ist die Hauptidee der Stadt Düsseldorf für ein Bankspenden-Angebot an Bürger, Vereine und Firmen. Mit den neuen Sitzgelegenheiten werden besonders frequentierte Orte und beliebte Wege aufgewertet, oder es werden in die Jahre gekommene Bänke ersetzt.
RVDU-Vorsitzende Luzia Busemann: „Wir haben uns dazu entschieden, eine völlig heruntergekommene und defekte Bank im Ursprungsgebiet unseres fast 100 Jahre alten Vereins zu ersetzen (Foto) und damit ein öffentliches Zeichen für unsere Präsenz im Stadtteil zu setzen.“
Eine Spenderbank wie die vom RVDU kostet 500 Euro. Im Preis inbegriffen sind das Aufstellen und eine individuell gestaltete Plakette. Alle Informationen dazu und zu weiteren Engagements für städtisches Grün gibt es auf der dieser Website der Stadt Düsseldorf.
Vom Roller-Chaos überrollt
Letzte Aktualisierung: April 2024
Unterrath wird vom Roller-Chaos überrollt. Hunderte Leih-Gefährte verengen Bürgersteige, blockieren Radwege, liegen am Straßenrand oder verschandeln Grünanlagen. Kennen die Nutzer die Verkehrsregeln nicht? Handeln sie rücksichtslos? Wollen sie andere provozieren? Finden sie das witzig? Oder sind umgekippte und quergestellte Fahrzeuge die Folge von Vandalismus, Wut und Protest?
Acht Unterrather Vereine, darunter federführend der RVDU, haben in einem gemeinsamen Brief an Oberbürgermeister Keller, Bezirksbürgermeisterin Schentek und Verkehrsdezernent Kral ein Ende des Free-Floating-Systems von E-Scooter & Co., ein strikteres Vorgehen gegen das Park-Chaos und mehr kleinere Abstellflächen gefordert. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung.
Inhaltsverzeichnis (Die Fotos stellen Situationen dar, die inzwischen im Stadtbezirk „normal“ sind.
Keine dieser Aufnahmen wurde gestellt oder manipuliert.)
Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?
Was sind die schlimmsten Verstöße?
Was tun Stadt und Polizei?
Wann kommen Mobilitäts-Stationen in Unterrath?
Airport-City als Vorbild?
Welche Modelle gegen das Abstellchaos gibt es noch?
Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?
Seit 2019 können E-Scooter in Düsseldorf im öffentlichen Straßenraum gemietet und nach dem so genannten Freefloating-System („frei schwebend“ – also nicht an einer bestimmten Station) abgestellt werden. Alle Vermieter weisen darauf hin, dass dadurch nicht andere Menschen und Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden dürfen. Das gilt insbesondere auf Fuß- und Radwegen, vor und auf taktilen Markierungen und Blindenleitsystemen. Untersagt ist das Abstellen dieser Kleinkraftfahrzeuge auch dort, wo für alle Fahrzeuge ein absolutes Halteverbot gilt, in Fußgängerzonen, Haltestellen, Parks usw.
Die Gesamtflotte allein dieser „Kleinkraftfahrzeuge“ beträgt nach einer Mitteilung des Presseamts der Stadt 8.400 Fahrzeuge (Stand: Februar 2023). Darin heißt es auch: „In der Realität brachte das neue Sharing-Angebot auch erhebliche Probleme mit sich. Die E-Scooter werden oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt.“
Was sind die schlimmsten Verstöße?
Rücksichtsloses Fahren und Abstellen mitten auf Geh- oder Radwegen, in Rheinbahn-Haltestellen und manchmal sogar auf Fahrbahnen.
Dadurch Behinderung und Gefährdung von Fußgängern insbesondere von Rollstuhlfahrern, Sehbehinderten, kleinen Kindern auf Rädern, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator.
Fahren zu Zweit oder gegen die Fahrtrichtung. Fahren unter Alkohleinfluss (0,3 Promille und mehr), Fahrerflucht. Zum Inhaltsverzeichnis
Polizei und Ordnungsbehörden können diesen Verkehr nicht lückenlos überwachen. Sie sind auf „Zufallsfunde“ angewiesen und richten in unregelmäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen etwa gegen Alkoholsünder ein. Ansonsten sind die Fahrzeuge so wendig, dass ihnen z. B. Streifenwagen oft nicht folgen können. Auch Unfall-Betroffene haben bei Fahrerflucht meist keine Chance, den Verursacher zu schnappen oder das kleine Kennzeichen zu entziffern. Zum Inhaltsverzeichnis
Wann kommen Mobilitäts-Stationen in Unterrath?
Mit dem Eigenlob „Vernetzte Mobiliät, 100 SharingStationen“ verweist die Stadt im August 2023 auf ihr bisheriges Engagement für Ordnung und Sicherheit beim Parken der Leihfahrzeuge und hat dazu ein Filmchen in Youtube bereitgestellt. Das englische Wort Sharing bedeutet „teilen“, an einer SharingStation stehen also Fahrzeuge, deren Nutzung man mit anderen teilt. In Düsseldorf liegt die nördlichste offizielle Station in Höhe der Kleverstraße. Weitere 18 sollen zwischen Herbst 2024 bis 2026 in Pempelfort, Derendorf und Golzheim entstehen. Unterrath muss also wohl noch lange warten. Zuständig für Planung und Realisierung des Systems ist Connected Mobility Düsseldorf GmbH, kurz CMD, eine 100 %-Tochter der Landeshauptstadt. Aktuell fühlt sie sich auf ückfrage nicht zuständig für das Chaos in Unterrath.
In der zu Unterrath gehörenden Airport-City gibt es inzwischen so genannte „DUSsharing hubs“ (frei übersetzt: Verteiler für Sharing-Fahrzeuge). Dazu wurden Auto-Parkplätze für das Abstellen von E-Scootern und Rollern umgewidmet. Und das scheint zu funktionieren. Denn das Areal gehört zum Privatgelände des Flughafens und wird von einem eigenen Verkehrsdienst überwacht.
Welche Modelle gegen das Abstell-Chaos gibt es noch?
In Paris wurden Mietfahrzeuge inzwischen verboten. Gelsenkirchen fordert ein – rechtlich umstrittenes - Anmeldesystem, bei dem die Identität der Nutzer per Ausweis oder Führerschein nachgewiesen werden muss. Dann könnte man ihn bei Verkehrsverstößen unmittelbar belangen. In Istanbul müssen Fahrzeuge mit dem am Rahmen befestigten Kabelschloss an Masten, Pfosten oder anderen festen Einrichtungen angeschlossen werden. Sonst drohen hohe Strafen. Zum Inhaltsverzeichnis
Verbot von Steinwüsten
Aktualisiert: November 2023
Das Land NRW hat das Verbot von Schottergärten konkreter gestaltet und weiter verschärft. Kommunale Bauaufsichtsbehörden können ab 1. Januar sogar den Rückbau bestehender Steinwüsten anordnen.
Schottergärten sind Grundstücksflächen, die nicht überbaut oder für Wege und andere „zulässige Verwendungen“ genutzt werden. Sie sind in der Regel großflächig mit Folie oder Vlies bedeckt und dann mit Schotter, Splitt, Kies, Mulch oder ähnlichem Material oder Kunstrasen belegt und kaum oder gar nicht bepflanzt.
In der NRW-Verordnung heißt es: „Mit dieser Änderung soll der Thematik „Schottergärten“ begegnet werden, da viele Insektenarten elementare Ökosystemleistungen, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen, als Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen, für den Abbau organischer Masse, die biologische Kontrolle von Schadorganismen, die Gewässerreinigung oder die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erbringen. Der Rückgang dieser Insekten und ihrer Ökosystemleistungen hat damit nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf uns Menschen.“
Versiegelung ist das Grundübel
Die Versiegelung und damit die Undurchlässigkeit von Wasser ist also das Grundübel. Eine akkurat getrimmte Hecke oder ein Pflanzenkübel auf der Steinwüste reichen im Sinne der Bauordnung nicht aus.
Steine, Schotter und Kiesel im Garten sind als Gestaltungselemente auch in Zukunft nicht tabu. „Wesentliches Merkmal“ einer Gartenfläche sei aber ihr ,natürlicher Charakter‘, heißt es aus dem NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Die Materialien müssten aber eine „untergeordnete Bedeutung“ haben.
Neu in diesem Verordnungspaket ist auch diese Aussage: „Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der nicht überbauten Flächen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sollen die baulichen Anlagen begrünt werden, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist“.
Der Kampf gegen versiegelte Vorgärten und Steinwüsten geht also in die nächste Runde. Und der Spielraum, den Grundstückseigentümer und Behörden immer noch haben, ist kleiner geworden.
Gerichtsurteile mit Signalwirkung
Dass die Baubehörden inzwischen verfügen können, den Schotter nebst Unterlage zu beseitigen und die Fläche zu begrünen oder zu bepflanzen, bestätigen zwei Urteile mit Signalwirkung. So stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) am 17. Januar 2023 u. a. fest: „Grünflächen werden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Steinelemente dürfen nur untergeordneten Charakter haben. Im vorliegenden Fall ist das Verhältnis genau umgekehrt." (Az.: 1 LA 20/22)
Das Verwaltungsgericht Minden (NRW) urteilte am 27.07.2023: „Das Auslegen von Kunstrasen stellt keine Begrünung … dar“. Und: Es reiche nicht aus, Kleinstanpflanzungen in Schottergärten unter Verweis darauf vorzunehmen, dass diese in unabsehbarem Zeitraum bei guten Bedingungen potenziell einen Umfang erreichen können, der dann einer Begrünung entsprechen könnte. (AZ: 1 K 6952/21)
RVDU unterstützt Schaffung grüner Oasen
Der RVDU unterstützt seit Jahren die Bemühungen um grüne Vorgärten. So gibt es Mitgliederbereich dieser Website zahlreiche Informationen und Gestaltungstipps.
Mitglieder erhalten zusätzlich Samentütchen mit einer speziellen Blumenmischung. Wer diese Mischung aussät, schafft damit nicht nur eine schöne Visitenkarte für das Haus, sondern für viele Monate auch einen gedeckten Tisch für Bienen, Schmetterlinge & Co.