RVDU

Aktualisiert: Oktober 2023

Die Vegetation hat auf Sparflamme geschaltet, der Garten ist winterfest, und die Gedanken orientieren sich schon aufs nächste Frühjahr: Was will ich behalten? Was pflanze ich um? Wo ist noch ein Plätzchen für Neues frei?

Planen Sie doch einfach einmal einen Quadratmeter Wildblumen ein. Der RVDU schenkt Ihnen für die Aussaat ein Tütchen „Düsseldorfer Mischung“.

Tuetchen

Die spezielle Auswahl regionaltypischer Wildblumen ist eine echte Alternative zu Betonplatten, Pflaster oder Steinwüsten. Ringelblume, Malve, Natternkopf, Karthäuser-Nelke, Färberkamille, Klatschmohn, Nickendes Leimkraut oder Margeriten sind im Vorgarten nicht nur eine schöne Visitenkarte für Ihr Haus, sondern für viele Monate ein gedeckter Tisch für Bienen, Schmetterlinge & Co.

Der RVDU unterstützt die Bemühungen der Stadt Düsseldorf um lebendige, naturnahe und bunte Vorgärten. Denn Steinwüsten verstärkten die Hitzebelastung, begrünte Flächen dagegen sorgen für Kühle und gute, sauerstoffreiche Luft. Blumen, Stauden oder Bodendecker bieten nicht nur Farbenpracht fürs Auge, sie sind auch wichtig als Nahrungsspender für Insekten und locken Vögel an.

Die Samentütchen und dazu den Flyer "Mach‘s bunt - Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten" können Sie abholen bei der RVDU-Vorsitzenden Luzia Busemann, An der Gozheimer Heide 15. Bitte vorher anrufen (0211/41 43 06).

Außerdem verteilen wir beides am „Rievkoche“-Stand des RVDU auf dem Unterrather Weihnachtsmarkt am 1. Adventswochenende (Samstag/Sonntag 2./3. Dezember) am TuS-Nord.

 

Tipps, Tricks und jede Menge Informationen

Hier gibt’s praktische Tipps und Tricks etwa zur Gestaltung und zur Pflanzenauswahl und hilfreiche Informationen:

  • flyerIm Flyer "Machs bunt - Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten" finden sich neben Tipps auch Adressen für Planung und Gestaltung. Der RVDU verteilt ihn zusammen  mit den Samentütchen "Düsseldorfer Mischung". Darüber hinaus ist er  kostenlos erhältlich beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Bauaufsichtsamt, im Rathaus und in den Düsseldorfer Bürgerbüros sowie online hier.

 

Die Novellierung der Landesauordnung NRW verschärft die Regeln für die Gestaltung von Freiflächen und gibt den Kommunen  Möglichkeiten, den Rückbau von Schottergärten anzuordnen. Lesen Sie dazu den Beitrag "Verbot von Steinwüsten".

 

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