RVDU

Aktualisiert: September 2022

Die Genehmigung für „halbhüftiges“ Parken, also das legale Abstellen von Autos unter Mitbenutzung des Bürgersteigs, soll im gesamten Stadtgebiet überprüft und ggf. rückgängig gemacht werden. Das sorgt bereits jetzt in unserem Siedlungsgebiet für Probleme und Knöllchenärger.

Wohin denn bei einem Parkverbot mit den Fahrzeugen, wollte RVDU-Vorsitzende Luzia Busemann vom Amt für Verkehrsmanagement wissen. Die schriftliche Empfehlung kurzgefasst: Abschaffen oder in den Vorgarten stellen. Eine Antwort auf eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag erhielt sie bisher nicht.

Der RVDU-Vorstand ist deshalb inzwischen auf unterschiedliche Weise aktiv geworden.

  • Er startete eine Unterschriftenaktion zur Erhaltung des halbhüftigen Parkens und übergab die Liste an Bezirksbürgermeisterin Birgit Schentek (CDU).
  • Er unterstützte betroffene Anwohner beim Widerspruch gegen Verwarngelder in Höhe bis zu 55 €.
  • Vorsitzende Luzia Busemann, der 2. Vorsitzende Joachim Wohland sowie 1. Schriftführer Manfred Busemann trafen sich zur Begehung und  Gedankenaustausch mit Bezirksbürgermeisterin Birgit Schentek (CDU), Ratsherr Dirk Peter Sültenfuß und seine Frau Christa (beide CDU), Ratsherr Peter Rasp (SPD), Ferry Weber (FDP) und Florian Ries (Bündnis 90/Die Grünen).
  • Eine Liste mit Fotos aller parkrelevanten Verkehrsschilder zwischen Thewissenweg, Deikerstraße, Am Roten Haus, Eckenerstraße und Kalkumer Straße mit Beschreibung der Standorte wurde Ferry Weber mit der Bitte um Weiterleitung an die Bezirksverwaltung und für die weitere Beratung in der Bezirksvertretung 6 übergeben.

Brief an Oberbürgermeister Keller

Luzia Busemann wandte sich zudem mit der Bitte um Unterstützung an Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und verwies darauf, dass sich „im konstruktiven Gespräch im Anschluss an die Begehung“ mit den Politikern große Einigkeit gezeigt habe, „nach individuellen Lösungen für die verschiedenen Straßen/Parkprobleme zu suchen und gemeinsam mit den Bürgern zu finden“.

elsaesser

 

 An vielen Straßen im
Siedlungsgebiet
ist - wie hier an der
Elsässer Straße - das "halbhüftige" Parken
ausdrücklich erlaubt.

 

Hintergrund für das Umdenken bei der Stadt ist ein Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom Mai 2020. Danach soll die Legalisierung des „halbhüftigen“ Parkens vielerorts zurückgenommen werden. Begründung: Viele Bürgersteige seien zu schmal, damit Fußgänger den Corona-Abstand von 1,50 Metern einhalten könnten. Auch bleibe oft nicht genug Platz für Kinderwagen und Rollstühle.

Breitere Autos verengen Rettungsgasse

Thomas Großheinrich vom Amt für Verkehrsmanagement fügt im Frühjahr 2021 in seiner Mail an die RVDU-Vorsitzende Luzia Busemann einen weiteren Grund hinzu: „Mit der zunehmenden Breite der Fahrzeuge >2,0m (Anmerkung: mehr als zwei Meter) ist ein Freihalten der Rettungsgasse zunehmend nur über Mitbenutzung der gegenüberliegenden Gehwege möglich. Ich bitte Sie um Verständnis, dass dieser Zustand - nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit - nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden kann. Aufgrund dessen wurde bereits abschnittweise das Gehwegparken straßenverkehrsrechtlich aufgehoben.“

"Potenziale des ruhenden Verkehrs" auf Privatgrundstücken

Luzia Busemann wollte vom Amt für Verkehrsmanagement Details über die zukünftige Planung in der Siedlung und den Verbleib der jetzt legal auch auf Fußwegen parkenden Fahrzeuge wissen. Die Antwort aus dem Amt: „Die zukünftigen Potenziale des ruhenden Verkehrs liegen im privaten Raum, aber auch in der privaten Überprüfung der Notwendigkeit eines eigenen Pkws.“  golzheimerAuf deutsch: Platz auf dem eigenen Grundstück schaffen oder das Auto abschaffen.

 

Das Verkehrssschild für
halbhüftigesParken,

wie hier an der Golzheimer
Heide (oben rechts), ist

nach vielen Jahren
kaum noch lesbar. Der
Bürgersteig ist wegen der
parkenden Fahrzeuge
nicht mehr begehbar.

 Befürchtungen der RVDU-Vorsitzenden, dass dadurch „weitere Vorgärten als Parkplätze gepflastert werden“ könnten, kontert Großheinrich mit dem Hinweis: „Die Entscheidung einer attraktiven Gestaltung des privaten Vorgartens obliegt dem Privatinteresse, wenn lokale Satzungen hier nichts Näheres regeln.“ Und als Beweis dafür, dass in der Siedlung zwischen Krönerweg und Thewissenweg keine Vorgartensatzung gilt, fügt er in seine Antwort-Mail sogar eine entsprechende offizielle Karte der Stadt ein.

In einer Stellungnahme zu dieser Mail im Mai 2021 macht der RVDU darauf aufmerksam, dass sich auch nach einem Verbot des halbhüftigen Parkens insbesondere in engen Straßen an der Verkehrssituation kaum etwas ändere. Auf die Frage: "Warum also kann der alte Zustand nicht bleiben? Er hat Jahrzehnte funktioniert." hat das Amt auch nach fast eineinhalb Jahren nicht geantwortet.

Die Meinung des städtischen Verkehrsexperten, Parkplätze in Vorgärten zu schaffen, steht übrigens im krassen Gegensatz zu den Bemühungen von Garten- und Umweltamt. Unter dem Motto „Blumenwiesen statt Steinwüsten“ setzen sie sich für klimafreundliche und artenreiche Vorgärten ein und stellen dafür sogar Fördermittel bereit. Der RVDU unterstützt diese Aktion mit einer Website zu diesem Thema.

RVDU bietet Mitarbeit bei Lösung an

Bei Problemen mit Rettungsfahrzeugen, Kinderwagen und Rollstühlen muss sicher eine Lösung gefunden werden. Der RVDU ist zur Mitarbeit bereit. Luzia Busemann: „Es kann aber nicht sein, dass das Amt für Verkehrsmanagement einfach Schilder abmontiert, Verwarngelder androht, Knöllchen verteilt und fragwürdige Ratschläge erteilt.“

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