RVDU

siedlungsfotoWer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt, muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung („Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“) abgeben. Betroffene sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Ein Überschreiten der Frist kann Sanktionen nach sich ziehen.

Denn die erforderlichen Daten sind nicht immer zur Hand und müssen mehr oder weniger mühsam zusammengetragen werden. Zudem müssen die Daten per Computer über ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) an das Finanzamt übermittelt werden. Wer also noch kein Benutzerkonto bei Elster hat, sollte sich rechtzeitig auf ELSTER registrieren. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich

Der RVDU kann und darf keine Rechtsberatung anbieten. Darum sagt Ihnen die Vorsitzende Luzia Busemann, worum es geht und worauf es bei der neuen Grundsteuerregelung ab 1. Januar 2025 in NRW ankommt:

Wofür und an wen muss die Grundsteuer bezahlt werden?

Die Grundsteuer ist eine so genannte Real- und Objektsteuer. Damit wird das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert. Dabei wird unterschieden zwischen
    Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

    Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke.Die Grundsteer B
    betrifft also alle Eigenheimbesitzer.

Die Grundsteuer muss an die Gemeinde gezahlt werden.Sie wird in Düsseldorf pro Kalenderjahr festgesetzt und  in der Regel vierteljährlich zu den festen Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig. Abweichungen sind auf Antrag möglich.

Warum gibt es eine Neuregelung der Grundsteuer?

Bisher war der Einheitswert aus dem Jahr 1964 (manchmal auch aus dem Jahr 1935) Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Modell für verfassungswidrig erklärt.
Bei der Reform folgt NRW dem Bundesrecht. Andere Bundesländer weichen davon ab.

Was will das Finanzamz jetzt wissen?

Die Finanzämter müssen nun im ersten Schritt anstelle des bisherigen “Einheitswertes“ einen „Grundsteuerwert“ für jeden Grundstückseigentümer festsetzen. Hier einige der Fragen des Finanzamtes, die mit Stand 1.1.2022 beantwortet werden müssen:

  • Angaben aus den bisherigen Einheitswert-Bescheiden.
  • Baujahr, Größe und Nutzung des Grundstücks, Sanierungen, Wohn- bzw. Nutzflächen (evtl. auch Pläne der Architekten.)
  • Details zum Grundbuchblatt mit Flur und Flurnummer. (Ein Grundbuchauszug kostet ab 10 € Gebühren. Man sollte sich möglichst früh an das Grundbuchamt (Amtsgericht) wenden, einen Notar oder einen Online-Service mit der Beschaffung beauftragen, da mit großer Nachfrage und längeren Wartezeiten zu rechnen ist.)
  • Den Bodenrichtwert.Er kann kostenlos online bei den Informationssystemen für Bodenrichtwerte (BORIS.nrw.de) recherchiert werden. Klicken Sie hier.

Wie geht es weiter?
Ab Mai 2022 erhalten Grundbesitzer von der Finanzverwaltung ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung bereits vorliegen. Diese können bei der Erstellung der Grundsteuererklärung genutzt werden. Falls frühere Steuerbescheide nicht mehr vorliegen fragen Sie Ihr Finanzamt. Es wird eine Hotline eingerichtet..

Auf der Grundlage aller Angaben soll die Mehrzahl der neuen Bescheide des Grundsteuerwertes bis Ende 2023 versendet werden.

Wie wird die „neue“ Grundsteuer berechnet?

Die Formel lautet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

  • Den Grundsteuerwert ermittelt – wie oben beschrieben – das Finanzamt.
  • Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Nutzung des Grundstücks.
  • Der Hebesatz wird von der zuständigen Gemeinde beschlossen.

Die Gemeinden entscheiden erfahrungsgemäß erst gegen Ende eines Jahres über die Hebesätze für das folgende Jahr. Darum ist die Höhe der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 derzeit nicht vorherzusagen. Erst Ende 2024 wird sich zeigen, ob sie gleich hoch bleibt oder steigt. Mit einer Minderung ist wohl kaum zu rechnen.

In Zukunft wird der Grundsteuerwert alle 7 Jahre neu festgesetzt. Der nächste Termin ist 2029.

Wo gibt es weitere Informationen?

Hier eine Auswahl von Seiten, auf denen Sie kostenlose Informationen zum Thema Grundsteuer erhalten:

Bei Detailfragen und und insbesondere bei Einsprüchen gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuerbescheikann es ratsam sein, einen Experten (z. B. Steuerberater, Fachanwalt) hinzuzuziehen.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.